Schufa Löschen

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Interessant wären allgemeine rechtliche Aspekte (klar, keine Rechtsberatung für den Einzelfall), idealer Weise Urteile zu dem Thema.

Hintergrund:

Eine Inkassofirma verschickt massenhaft Mahnungen wegen Kleinstbeträgen (z.B. angebliche Call-by-Call-Telefonate), mit saftigen Gebühren drauf. Ein Großteil dieser Rechnungen ist verjährt (älter als 3 ganze Kalenderjahre), also z.B. von 2003, 2004, 2006, ist praktisch nicht mehr nachvollziehbar, weil normalerweise kaum jemand Kleinrechnungen so lange aufhebt.

Kurz: man zahlt nicht, wozu man ja auch laut BGB §194 ein gutes Recht hat, und weil es ein nicht nachvollziehbarer Minibetrag ist, auf den dann oft noch fette Inkassokosten aufgeschlagen werden, hat man auch kein schlechtes Gewissen. Die Forderung bleibt formal bestehen, darf auch angemahnt werden (deshalb sind Mahnschreiben für verjährte Forderungen wohl legal), ist aber nicht mehr einzutreiben.

Jetzt lese ich aber stellenweise, dass deswegen schon Leute bei Schufa oder ähnlichen Institutionen Negativeinträge bekommen haben. Für Schufaeinträge muss aber immer eine Interessenabwägung zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen stattfinden, so dass z.B. nicht in Wildwestmanier bestrittene Forderungen zwecks Druck auf Schuldner eingetragen werden dürfen, dem Auskunftsinteresse potentieller Gläubiger steht die (von Gerichten hoch bewertete) Kreditwürdigkeit der Menschen entgegen, so dass längst nicht jede Forderung einen Eintrag legitimiert.

Man muss wohl aktiv die Einrede der Verjährung stellen und darf die Mahnungen nicht einfach ignorieren.

Aber: Darf ein negativer Schufaeintrag erstellt werden, wenn man

a) eine verjährte Forderung erhält und ihr nicht aktiv widerspricht, auch, wenn kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird?

b) einer verjährten Forderung durch Einrede der Verjährung widerspricht, kein Mahnbescheid kommt und man nicht zahlt?

Ich meine nach einigem Googeln, man müsste mindestens im letzteren Fall Unterlassungsanspruch haben, kann dem Inkassobüro eine anwaltliche Abmahnung zuschicken und die Löschung verlangen. Eigentlich müsste das auch bei Passivität des verjährten Schuldners der Fall sein, denn ein potentieller Gläubiger hat kein berechtigtes Interesse daran, ob man ein legitimes Recht (Verjährung) wahrnimmt, trotz Verjährung zahlt oder die Einrede versäumt und nicht zahlt. Nach der Verjährung muss ein Gläubiger seine Forderung prinzipiell abschreiben, falls er nicht an einen "Dummen" gerät. Das Recht des verjährten Schuldners auf Kreditwürdigkeit dürfte gegenüber diesem -fragwürdigen- Interesse doch überwiegen, oder?
An die "immer alles bezahlen"-Fraktion: Es geht hier um verjährte Forderungen, die zudem nicht mehr nachvollziehbar sind, und deren Zahlung man legaler Weise verweigern darf.

Es ist für die große Mehrheit der Menschen nicht mehr nachvollziehbar, ob sie vor 5 oder 6 Jahren Telefonate für 1,72 Euro geführt haben, deren Bezahlung dann irgendwelche Probleme machte und wofür sie bisher nie gemahnt wurden. Und wenn dafür dann gleich teilweise um die 60 Euro Inkassogebühren verlangt werden, ist Widerstand und Nichtzahlen eine natürliche und legitime Reaktion – gestützt durch das Recht der Verjährung.

Es geht also um die Frage, wieweit Inkassounternehmen das Recht der Verjährung durch fragwürdige Auskunfteieinträge untergraben können.


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schufa hilfe?

hallo an alle hab schon viel gelesen aber leider nicht alles was ich gern wissen würde :-) wollte wissen ob ich bei allen eintragungen also gläubigern die löschung beantragen kann wenn alles bezahlt is indem ich sie in einem netten schreiben höflich darum bitte is das evtl möglich oder denkt ihr das es hoffnungslos is? wie gesagt es sind alle rechnungen beglichen müßte aber noch 2 jahre warten :-(


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Ich habe seit einige Zeit einen Schufa Eintrag und mich interessiert wie das mit den Einträgen aussieht. Werden sie irgendwann automatisch gelöscht? Wenn ja, nach welcher Zeit? Kann man die Löschung eines Eintrages beantragen? Wenn sie nach einiger Zeit automatisch gelöscht werden, kann man dann auch eine vorzeitige Löschung beantragen? Wenn ja, welche Gründe müssten dafür vorliegen?


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Ich wollte mich mal ein wenig über die Schufa informieren und bin bei Wikipedia auf etwas komisches gestossen. Dort steht unter Rubrik " Löschung der Daten", dass bei Minderjährigen, Daten sofort gelöscht werden. Zudem habe ich noch in einem anderen Absatz etwas über Minderjährige gelesen. Ich war nur darüber sehr verwunder, weil ich mich frage, was man über diese speichern soll, da sie nicht- oder nur beschränkt geschäftsfähig sind.

Oder ist es für einen Fall, wenn sich Jugendliche älter ausgeben und irgendwo bestellen??? Aber das wäre ja auch Quatsch, da es dann ein anderes Geburtsdatum wäre.

Ich habe mal einen Bericht gesehen, wo sich ein Mädchen älter ausgab und bei einem Versandunternehmen bestellte. Sie hat tatsächlich die Ware bekommen. Der Vater hat es dann beglichen. Jetzt frage ich mich, ob sie doch nochmal richtig Ärger bekommt, da die Schufa doch jetzt zweimal diese Person in der Datenbank hätte und zwar einmal minderjährig und einmal nicht ?

Ach so viel durcheinander:-)
Hallo, danke schonmal an die beiden ersten Antworter, aber warum steht sowas dann bei Wikipedia ? :

http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa

Und was ist mit dem geschilderten Fall, den ich schonmal gesehen habe ?

Danke
Ich denke, dass sie doch mächtig Ärger bekäme, wenn sie dann mal 18 ist und z. B. auszieht von Zuhause und ihre Daten bei Banken, Verträgen, … angeben muss und die Schufa geprüft wird. Dann gäbe es ja einmal die 18 jährige und die gleiche Person mit einem höheren Alter, da sie sich ja mal Älter ausgegeben hatte und die Daten sicherlich an die Schufa weitergegeben hatte.
Oder speichert die Schufa solche Daten gar nicht, wenn plötzlich eine Person auftaucht, die noch nie einen Eintrag bei der Schufa hatte und plötzlich jemand auftaucht, der 30 oder 40 Jahre alt sein soll. Aber sie hatte die Ware ja erhalten.

Ach Mensch, das ist so kompliziert und ich blicke da nicht so durch :-)


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Durch persönliche Probleme sind ich und meine Frau in Schwierigkeiten finanzieller Art geraten. Meine konnte ich nun komplett beheben, ohne Vergleich oder so. Die Schulden meiner Frau würde ich nun ablösen wollen durch einen Vergleich. Hierzu würde ich einen Kredit aufnehmen wollen, da durch den Vergleich erhebliche Einsparungen entstehen. Wie schnell nach erledigt Vermerk meines negativ Eintrags kann ich wieder einen Kredit aufnehmen ? Hat da jemand Erfahrung aus der Praxis ?


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